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USA, France[]

Frankreich nach der Französischen Revolution von 1789 wurde am 27. September 1791 verkündete die Französische Nationalversammlung die Gleichberechtigung aller französischen Juden.

In den durch Napoleon unter französischem Einfluss stehenden deutschen Gebieten wurden die Juden vorbehaltslos emanzipiert,[1] etwa im Großherzogtum Berg, und im Königreich Westphalen und in den linksrheinischen Gebieten der Pfalz/Bayerns.

In den deutschsprachigen Staaten wurde die rechtliche Gleichstellung der Juden nicht in einem einmaligen staatlichen Hoheitsakt/Gesetz erreicht, sondern allmählich und in vielen Einzelschritten von 1797 bis 1918. Zugeständnisse an die Juden wurden häufig wieder eingeschränkt und vom Erfolg der „Erziehungspolitik“ gegenüber den jüdischen Untertanen abhängig gemacht.

Preußen - Prussia[]

Von Friedrich II. erlassene Revidierte General-Privileg von 1750 der Juden in Preußen.

Mit dem Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate vom 11. März 1812 wurden die in Preußen ansässigen Einwohner jüdischen Glaubens auf Antrag preußische Staatsbürger. Damit wurden die zu diesem Zeitpunkt dort wohnhaften und erwerbstätigen Juden juristisch nicht mehr als Fremde eingestuft und unterschieden sich bürgerrechtlich in weiten Teilen nicht mehr von den übrigen Untertanen. Das Edikt enthielt aber auch zu erfüllende Auflagen und empfindliche Einschränkungen, die in der Folgezeit noch verschärft wurden.

23. Juli 1847 durch das Gesetz über die Verhältnisse der Juden wurde es aufgehoben.

Baden u a[]

In Baden begann die rechtliche Gleichstellung mit dem Judenedikt von 1809, in Bayern mit dem Judenedikt von 1813, in Württemberg 1828 mit dem Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen. In revidierten Versionen der schweizerischen Bundesverfassung wurde den Juden 1866 die Niederlassungsfreiheit in der Schweiz gewährt und schließlich 1874 auch das Recht der freien Religionsausübung.[2] Damit waren ab 1874 alle Juden West- und Mitteleuropas gleichberechtigte Bürger ihrer Staaten.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden den Juden in Deutschland mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 sämtliche Grundrechte entzogen, nachdem sie schon seit 1933 diskriminiert worden waren.

  1. Michael Wagner-Kern: Staat und Namensänderung. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Bd. 35). Mohr Siebeck, Tübingen 2002, ISBN 3-16-147718-9, S. 35 (Zugleich: Bayreuth, Universität, Dissertation, 2000/2001).
  2. Vorlage:HLS
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